Med. Fußpflege/ Podologie

Med. Fußpflege/ Podologie

Podologische Behandlung gemäß Heilmittelverordnung beim diabetischen Fußsyndrom.

 

Als Podologie wird die nichtärztliche Heilkunde am Fuß bezeichnet. Das Tätigkeitsfeld des Podologen, die ärztlich veranlasste „Medizinische Fußbehandlung“ wird in Deutschland als Heilmittel eingestuft. Dies bedeutet: Sollten Sie an Diabetes mellitus erkrankt sein und infolgedessen zusätzlich an einer Nervenschädigung (Neuropathie) und/oder Gefäßschädigung (Angiopathie) leiden, dann haben Sie Anspruch auf eine podologische Behandlung, welche wir mit den Krankenkassen abrechnen können.

 

Das beschriebene diabetische Fußsyndrom (DFS) ist zum jetzigen Zeitpunkt in der Regel das einzige Krankheitsbild, bei dem Ihr Arzt eine Verordnung für eine podologische Behandlung ausstellen darf.

 

Als anerkannter Podologe bin ich auf eine fachgerechte Versorgung von Füßen spezialisiert und für alle Krankenkassen zugelassen.